Seit 2002 wird private Altersvorsorge in Form der Riester-Rente staatlich gefördert. Die Förderung geschieht auf zwei Arten:
Förderung durch Zulagen
Förderung durch Absetzen von der Steuer
Interessant ist die Riester-Rente für viele, denn Geringverdiener erhalten über die Zulagen eine hohe Förderung und Besserverdiener haben eine hohe Steuerersparnis.
Staatliche Zulagen
Jahr
Grundzulage
Zulage pro Kind
Kinder ab 2008 geboren
seit 2008
154 Euro
185 Euro
300 Euro
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt, ob die Beiträge (incl. Zulagen) zur Riester-Rente als Sonderausgaben noch einen zusätzlichen Steuervorteil bringen.
Mindestanlagebetrag:
4% max. 2100 € (ab 2008) des Vorjahreseinkommens. Wenn Sie von diesem Betrag die staatlichen Zulagen abziehen, erhalten Sie den Eigenanteil, den Sie pro Jahr selbst in den Riester-Vertrag einzahlen müssen.
Wird weniger eingezahlt, dann wird die Zulage im Verhältnis gekürzt, die steuerliche Absetzbarkeit bleibt bestehen.